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Vielen Menschen ist es ein Bedürfnis, nach ihrer Familie auch eine soziale Organisation zu unterstützen. Falls Sie dabei an das SBZ gedacht haben, steht Ihnen diese Möglichkeit natürlich offen.
Informationen:
Mit einem festgeschriebenen letzten Willen kann man auch soziale Organisationen wie das SBZ unterstützen, welche in Ihrem gewünschten Sinne helfen. Die Regelung der Weitergabe des eigenen Vermögens bedarf großer Sorgfalt und Umsichtigkeit. Beim eigenen Hab und Gut verantwortungsvolle Regelungen zu treffen, mag auf den ersten Blick wenig angenehm erscheinen. Dennoch bilden Sie die Voraussetzung, künftige Missverständnisse zwischen den Erben von vornherein auszuschließen. Falls Sie in Betracht ziehen, das SBZ auf diese Weise zu bedenken, bitten wir Sie unbedingt vorher fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unser SBZ-Rechtsanwalt berät Sie gerne.
Mit Ihrer Unterstützung durch ein Legat helfen Sie mit, dass das SBZ auch weiterhin seine Arbeit fortsetzen kann.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Mag. Karl Trummer, Geschäftsführer Verein Sozial und Begegnungszentrum
Tel.:  0316 / 68 13 25
Email:
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Danke.
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