Ihre SBZ Tagesbetreuung
Ziel der Tagesbetreuung ist es, die Selbständigkeit, Selbstbestimmtheit sowie die Fortsetzung des gewohnten Alltags in der eigenen Umgebung zu erhalten. Die stundenweise Unterstützung durch SBZ Betreuerinnen bringt eine spürbare Erleichterung und Entlastung für Klienten und (pflegende) Angehörige.
Die Tagesbetreuung ist als zusätzliches Angebot zu ambulanten Diensten im Pflegebereich, zur 24-Stunden-Betreuung und zur Hauskrankenpflege gedacht. Hilfsbedürftige werden durch qualifizierte BetreuerInnen tagsüber betreut.
Die Tagesbetreuung umfasst:
- Hausarbeit
- Wäscheversorgung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Körperpflege
- Erledigung von Einkäufen und Botengänge
- Begleitung bei Arztbesuchen
- Betreuung von Pflanzen und Tieren
- Gestaltung des Tagesablaufs
- Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
- Begleitung bei diversen Aktivitäten
Umfang der Betreuung:
Je nach Bedarf kommen die BetreuerInnen zu den von Ihnen gewünschten Zeiten zu Ihnen nach Hause. Die Anzahl der Betreuungstage sowie die Stundenanzahl der Betreuung pro Tag ist nach Ihren individuellen Bedürfnissen flexibel gestaltbar.
Betreuungszeiten sind grundsätzlich zwischen 6 und 22 Uhr möglich und zwar:
- mindestens 4 Std. pro Tag
- maximal 12 Std. pro Tag
- an 5 – 7 Tagen die Woche
Vorteile:
- Aufrechterhaltung des gewohnten Alltags im eigenen Umfeld
- Keine Belastung des Haushalts durch dauerhaften Aufenthalt von betreuenden Personen
- Transparente und überschaubare Kosten
- Organisation aller notwendigen Maßnahmen durch das SBZ
Für Beratung bezüglich Kosten und sämtlichen Fragen zu Ablauf und Förderungen sowie Planung und Koordination wenden Sie sich bitte an unsere Bereichsleitung:
Ihr Ansprechpartner
Silvia Scheibl
Leitung
Telefon: +43 316 / 23 23 00
E-Mail: info@sbz.at
Büroöffnungszeiten (mit Terminvereinbarung)
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
telefonische Auskunft
zur Organisation der Betreuung
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ihre SBZ Tages-BetreuerInnen:
- sind EU-Staatsbürger
- arbeiten mit österreichischem Gewerbeschein
- sind in Österreich kranken-, unfall- und pensionsversichert
- verfügen über gute Deutschkenntnisse
- verfügen über mehrjährige Erfahrung, eine umfangreiche fachliche Ausbildung bzw. über mindestens 200 Stunden Pflegekurs im Heimatland (ähnlich der österreichischen Heimhilfeausbildung)
- haben ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- haben eine Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung und kennen daher die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung des Gewerbes
- haben Erfahrung in selbständiger Haushaltsführung
- führen ein Haushaltsbuch mit Aufzeichnungen über die betreute Person, geleistete Tätigkeiten sowie über Ausgaben
Organisation und Ablauf:
Ihr persönlicher Bedarf wird gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch festgestellt. Dieses beinhaltet Beratung und Information der Klienten bzw. ihrer Angehörigen in Bezug auf die:
- Abstimmung der Wünsche und Bedürfnisse der Klienten/Angehörigen
- Erstellung eines Bedarfs-/Anforderungsprofiles
- Erhebung der persönlichen Daten für administrative Belange
- Abklärung von Kosten und deren Finanzierung
- Betreuungsstart innerhalb von 7 Werktagen
- Anmeldung der BetreuerInnen und alle erforderlichen Amtswege durch das SBZ
- Abklärung über Turnusdauer der Betreuungskräfte im 14- bis 28-Tage-Rhythmus
- Information und Beratung für z. B. Gestaltung des häuslichen Umfelds, eventuelle Hilfestellung bei Wohnraumanpassungen oder der Beschaffung von erforderlichen Hilfsmitteln
- Laufende Beratung und Betreuung von Klienten, deren Angehörigen und PersonenbetreuerInnen, auch nach der Vermittlung durch regelmäßigen telefonischen Kontakt bzw. Hausbesuche alle 4 - 6 Wochen
- Wir legen höchsten Wert auf stabile und sichere Betreuungsverhältnisse
Kosten bei 5 Betreuungstagen pro Woche:
Der Stundensatz der Leistungen ist abhängig von der Häufigkeit und der Regelmäßigkeit, in der die Betreuung stattfindet.
Die Kosten belaufen sich auf € 10,-pro Stunde bis hin zu € 20,- pro Stunde.
Individuelle Angebote werden gerne nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen vereinbart.