24h_betreuung

Ihre 24h-Betreuung

Für alle, die lieber in vertrauter Umgebung und in der Nähe ihrer Liebsten bleiben wollen, ist die 24-Stunden-Betreuung eine echte und leistbare Alternative zum Pflegeheim.

In Kooperation mit renommierten Vermittlungsagenturen tun wir alles, dass die Betreuung zu einem menschlichen Erfolg wird und gleichzeitig Aufwand und Kosten für Betroffene überschaubar und transparent bleiben.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Angehörigen und Klienten eine optimale und individuelle Lösung für die Betreuung der jeweiligen Bedürfnisse und Gewohnheiten zu finden. Das beinhaltet:

  • Erstgespräch vor Ort
  • Abstimmung der Wünsche und Bedürfnisse der Klienten und ihrer Angehörigen
  • Erstellung eines Bedarfs-/Anforderungsprofiles
  • Erhebung der persönlichen Daten für administrative Belange
  • Abklärung von Kosten und deren Finanzierung
  • Erstellung der Förderanträge in Zusammenarbeit mit den Angehörigen durch das SBZ
  • Betreuungsstart innerhalb von 7 Werktagen
  • Anmeldung der BetreuerInnen und alle erforderlichen Amtswege durch das SBZ
  • Abklärung über Turnusdauer der Betreuungskräfte im 14 bis 28-Tage-Rhythmus
  • Information und Beratung für z. B. Gestaltung des häuslichen Umfeldes, eventuelle Hilfestellung bei Wohnraumanpassungen oder der Beschaffung von erforderlichen Hilfsmitteln
  • Laufende Beratung und Betreuung von Klienten, deren Angehörigen und PersonenbetreuerInnen, auch nach der Vermittlung durch regelmäßigen telefonischen Kontakt bzw. Hausbesuche alle 4 - 6 Wochen
  • Wir legen höchsten Wert auf stabile und sichere Betreuungsverhältnisse

Zu den täglichen Aufgaben der Betreuerinnen gehören unter anderem:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim Essen
  • Anleitung und Hilfe bei Bewegungsübungen
  • Körperliche Aktivierung, Spaziergänge
  • Hilfestellung bei Haushaltsführung und Essenszubereitung
  • Erledigung von Besorgungen
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Gesellschaft und Unterhaltung

Für Beratung bezüglich Kosten (abhängig von Pflegestufen und Betreuungsprofil) und sämtlichen Fragen zu Ablauf und Förderungen sowie Planung und Koordination wenden Sie sich bitte an unsere Bereichsleitung:

Kontaktformular

Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Silvia Scheibl
Leitung

Telefon: +43 316 / 23 23 00
E-Mail: info@sbz.at

Büroöffnungszeiten (mit Terminvereinbarung)
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

telefonische Auskunft
zur Organisation der Betreuung
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 16:30 Uhr

Kostenbeispiel 24-Stunden-Betreuung:

1 Pflegekraft im Turnus von 14-28 Tagen

inklusive  € 70,00 Fahrtkostenersatz pro Fahrt -  für 1 Betreuungskraft

Pflegestufe 0 
Kosten für 28 Tage inkl. Agenturkosten ohne Beihilfen:€ 2.345,–
Pflegestufe 3 
Kosten für 28 Tage inkl. Agenturkosten ohne Beihilfen:€ 2.660,00,–
Abzüglich Pflegestufe 3:- € 502,80
Abzüglich Zuschuss Bund:- € 800,–
Verbleibende Kosten:€ 1.357,20
Pflegestufe 7 
Kosten für 28 Tage inkl. Agenturkosten ohne Beihilfen:€ 3.080,–
Abzüglich Pflegestufe 7:- € 1.879,50,-
Abzüglich Zuschuss Bund:- € 800,–
Verbleibende Kosten:€ 400,50,-

Individuelle Angebote werden gerne nach einem persönlichen Gespräch mit Ihnen vereinbart.

Sämtliche Kosten sind im Preis inkludiert wie z. B.:

Honorar für die Personenbetreuerin, Sozialversicherungsrechtliche und gewerbebezogene Abgaben, Logistik und Organisation, regelmäßiges Qualitätsmanagement und Fortbildung der Personenbetreuerin, Verwaltung, Kontrollen etc.

Antragsformulare und zusätzliche Informationen zur 24-Stunden-Betreuung:

Ihre 24-Stunden-BetreuerInnen:

  • Ihre 24-Stunden-BetreuerInnen:
  • weibliche oder männlicher Betreuer
  • sind EU-Staatsbürger
  • arbeiten mit österreichischem Gewerbeschein
  • sind in Österreich kranken-, unfallund pensionsversichert
  • verfügen über gute Deutschkenntnisse
  • verfügen über mehrjährige Erfahrung, eine umfangreiche fachliche Ausbildung bzw. über mindestens 200 Stunden Pflegekurs im Heimatland (ähnlich der österreichischen Heimhilfeausbildung)
  • haben ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
  • haben eine Gewerbeberechtigung für Personenbetreuung und kennen daher die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung des Gewerbes
  • haben Erfahrung in selbständiger Haushaltsführung
  • führen ein Haushaltsbuch mit Aufzeichnungen über die betreute Person, geleistete Tätigkeiten sowie über Ausgaben